Gemäß der Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/745 ist eine Sonderanfertigung ein Produkt, das speziell gemäß einer schriftlichen Verordnung einer aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation nach den nationalen Rechtsvorschriften zur Ausstellung von Verordnungen berechtigten Person angefertigt wird, die eigenverantwortlich die genaue Auslegung und die Merkmale des Produkts festlegt, das nur für einen einzigen Patienten bestimmt ist, um ausschließlich dessen individuelle Zustand und dessen individuellen Bedürfnissen zu entsprechen.
Aus diesem Grund wird für jeden IPS®-Fall eine eigene Anfrage benötigt.
Bei der schriftlichen Verordnung handelt es sich um die Freigabe des technischen Angebots (Design der Produkte). Diese ist vom Anwender simultan zur erforderlichen Bestellung des wirtschaftlichen Angebots unterschrieben einzureichen, wenn er mit der von ihm gewünschten Fallplanung einverstanden ist.
Ohne dieses zwingende regulatorische Dokument ist ein Versand grundsätzlich nicht zulässig.