Chirurgische Instrumente
Was wäre, wenn Sie jedes Medizinprodukt einzelnen Patienten zuweisen müssten?
Heute ist das nur für bestimmte Produkte Realität gemäß der gültigen Verordnung 2017/745. Alles Weitere legt die EU aber in die Hände der Mitgliedsländer. Was also, wenn dieses wahrscheinliche Szenario eintrifft?
Mit einem Investitionsprogramm im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes gibt das Bundesgesundheitsministerium Ihnen die Chance, in die Digitalisierung der Abläufe in Ihrem Klinikum zu investieren! Die Gesamtfördersumme von Bund und Ländern beträgt 4,3 Milliarden Euro.
Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html
Wir erfüllen mit unserer RFID-Technologie für chirurgisches Instrumentarium die Fördertatbestände 9 und 10. Profitieren Sie schnellstmöglich von verfolgbaren Lösungen und stellen Sie Ihren Antrag noch heute. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.