Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Kultur ist das Fundament der KLS Martin Group, denn unsere Werte Mitgestaltung, Respekt und Wertschätzung, persönliche Nähe, Verlässlichkeit sowie Vielfalt und Diversität prägen unser Handeln. Zu jeder Zeit.
Wir sehen es als unsere Mission an, chirurgische Lösungen zu entwickeln, die Anwenderinnen und Anwender begeistern und sich auszahlen. Wir liefern Chirurginnen und Chirurgen Lösungen, die den Unterschied machen. Weil das Engagement, die Präzision und die Sorgfalt, die wir in ihre Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb investieren, bei jedem Einsatz spürbar sind. Das verleiht ihnen einen Wert, der höher ist als der Preis, den sie kosten. Sei es, weil sie sich durch einen einzigartigen Vorteil auszeichnen. Sei es durch ihre hochwertige Qualität, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, dank der sie ihren Anwenderinnen und Anwendern länger hervorragende Dienste leisten.
Der vorliegende Verhaltenskodex stellt einen Wegweiser für unser tägliches Handeln dar, der uns dabei unterstützt, unsere Mission zu erfüllen und den Erfolg der KLS Martin Group heute und in Zukunft zu sichern.
Ich zähle auf Ihren Beitrag zur Beachtung unseres Verhaltenskodex und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Ihr
Christian Leibinger
President
KLS Martin Group
Gültig ab 1. Januar 2024
Der vorliegende Verhaltenskodex wird von uns allen, das heißt den Mitarbeitenden* (einschließlich Auszubildende, Praktikanten sowie Werkstudierende), leitenden Angestellten (einschließlich Bereichs-, Abteilungs- und Gruppenleitern) sowie den Geschäftsführern und Gesellschaftern aller Unternehmen, Tochterunternehmen bzw. Repräsentanzen der KLS Martin Group, im Rahmen unserer Tätigkeiten weltweit eingehalten.
a. Wir halten die jeweils einschlägigen Gesetze und Vorschriften der Länder, in welchen wir tätig sind, ein. Darüber hinaus beachten wir alle unternehmensinternen Regelungen, wie z. B. Arbeitsanweisungen, Betriebsvereinbarungen und Richtlinien.
b. Wir treten als Unternehmen für die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen ein. Dazu zählen insbesondere die Beachtung von Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten sowie die Verhinderung aller Arten von Korruption.
c. Alle Mitarbeitenden in Führungspositionen stellen sicher, dass in ihren Zuständigkeitsbereichen gesetzliche und interne Vorgaben bekannt sind und eingehalten werden.
a. Wenn wir mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Regelungen oder diesen Verhaltenskodex feststellen, sind wir ermutigt, diese zu melden, um Unregelmäßigkeiten abzustellen. Dazu können wir unseren Vorgesetzten informieren oder das KLS Martin Hinweisgebersystem nutzen, das über die KLS Martin-Internetseite (https://klsmartin.integrityline.app) erreichbar ist. Das KLS Martin Hinweisgebersystem kann darüber hinaus von Geschäftspartnern und sonstigen Hinweisgebern genutzt werden.
b. Etwaige Meldungen werden, soweit gewünscht, vertraulich behandelt.
a. Bei der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb unserer Produkte beachten wir die jeweils anwendbaren regulatorischen Vorschriften und Anforderungen für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten.
b. Zur Sicherung unserer langfristigen Ziele sowie der qualitätsgerechten und wirtschaftlichen Herstellung unserer Produkte nutzen wir ein gruppenübergreifendes Qualitätsmanagement-System, dass die Vernetzung von Prozessen transparent beschreibt und systematisch vollzieht.
a. Gesetze und Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts halten wir ein.
b. Mit Wettbewerbern treffen wir keinerlei formelle oder informelle Vereinbarungen, um Preise abzustimmen oder Märkte nach Branchen, Produkten, Gebieten oder Kunden unrechtmäßig aufzuteilen.
c. Mit Wettbewerbern tauschen wir keine Informationen über Vertriebswege, Konditionen, Preise, Kosten, Angebote, Margen, einzelne Kunden oder sonstige wettbewerbsrelevante Sachverhalte aus.
d. Mit unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern (z. B. Fachhändlern) vereinbaren wir weder direkt noch indirekt Wiederverkaufspreise und fordern solche auch nicht. An Boykotten gegenüber Kunden oder Lieferanten beteiligen wir uns nicht.
e. Die im Wettbewerb zueinanderstehenden Kunden bevorzugen oder benachteiligen wir in keiner Weise. Bei Ausschreibungen halten wir uns an die einschlägigen Vorschriften und unternehmen insbesondere keine rechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, die darauf abzielen, einen Kunden zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen.
f. In Projekten verhalten wir uns im Umgang mit Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern partnerschaftlich und sachgerecht. Die Auswahl eines Lieferanten oder eines sonstigen Geschäftspartners soll sich ausschließlich an unseren finanziellen Interessen orientieren.
a. Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung halten wir ein. Dies gilt insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern aus dem Gesundheitswesen (z. B. medizinische Einrichtungen, Ärzte, Pflegepersonal).
b. Wir bieten unseren Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder sonstigen Geschäftspartnern (z. B. Behörden, Entwicklungspartner oder Fachhändler) sowie deren Mitarbeitenden weder unrechtmäßigen Vorteile an, noch versprechen wir sie.
c. Wir nehmen von Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder sonstigen Geschäftspartnern (z.B. Behörden, Entwicklungspartner oder Fachhändler) sowie deren Mitarbeitenden weder unrechtmäßige Vorteile an, noch versprechen wir sie.
d. Wir unterlassen die Gewährung oder Annahme von Geschenken und Einladungen, die über das sozialadäquate Maß hinausgehen.
e.Wir beachten die internen Vorgaben und Prozesse zur Korruptionsprävention der jeweiligen Unternehmen der KLS Martin Group.
a. Wir halten Gesetze und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung, Rechnungslegung sowie zur Vermeidung von Geldwäschetransaktionen und Terrorismusfinanzierung ein.
b. Wir führen geschäftliche Transaktionen (z. B. Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Buchungen, Rechnungen, Gut- und Lastschriften) sachgerecht durch.
c. Wir verpflichten uns dabei zu helfen, Geldwäscheaktivitäten festzustellen und zu unterbinden (z. B. Meldung von auffälligen Transaktionen). Wenn wir annehmen müssen, dass Zahlungen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, nehmen wir solche Zahlungen weder an oder führen diese aus.
a. Wir halten Gesetze und Vorschriften zum Außenwirtschafts- und Zollrecht ein.
b. Wir halten uns an Lieferbeschränkungen für bestimmte Länder oder Personen, die aus nationalem Recht oder UN-Embargo-Beschlüssen resultieren. Wir schalten keine Mittler ein, um etwaige Beschränkungen zu umgehen.
c. Wir beachten die jeweils geltenden Zollvorschriften bei der Ein- und Ausfuhr unserer Produkte.
d. Wir wenden uns in Zweifelsfällen an die Logistikexperten der jeweiligen Unternehmen der KLS Martin Group und beantragen, sofern rechtlich erforderlich, eine Ausfuhrgenehmigung bei den jeweils zuständigen Behörden.
a. Wir halten Gesetze und Vorschriften zum Daten- und Informationsschutz ein.
b. Wir achten das Recht zum Schutz von personenbezogenen Informationen von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner.
c. Um Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von betrieblichen Ressourcen zu verhindern, behandeln wir das materielle und immaterielle Vermögen unserer Unternehmen, einschließlich etwaiger Schutzrechte und vertraulicher Informationen, sorgsam.
d. Wir beachten die internen IT-Sicherheitsrichtlinien der jeweiligen Unternehmen der KLS Martin Group.
a. Wir sprechen immer dann von Interessenkonflikten, wenn persönliche Interessen oder Interessen von Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden in potentiellen Konflikt mit einem Unternehmen der KLS Martin Group geraten. Beispiele für Interessenkonflikte sind:
b. Wir wenden uns an unseren Vorgesetzten oder die interne Meldestelle der KLS Martin Group, die in der Abteilung Legal & Compliance angesiedelt ist (compliance@klsmartin.com), wenn wir mögliche Interessenkonflikte erkennen.
a. Wir achten darauf, dass an geschäftlichen Prozessen mindestens zwei Mitarbeitende beteiligt sind. Ergebnisse von Prozessen werden immer von einem zweiten Mitarbeitenden geprüft.
b. Wir beachten die internen Unterschriftenrichtlinien der jeweiligen Unternehmen der KLS Martin Group.
a. Gesetze und Vorschriften des Arbeits-, Menschen- und Umweltrechts halten wir ein.
b. Ein wichtiger Beitrag zur Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung ist die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
c. Kinder- und Zwangsarbeit lehnen wir ab.
d. Wir unterstützen den Schutz unserer Umwelt und halten entsprechende Gesetze und Auflagen ein und gehen, wo dies wirtschaftlich verantwortbar ist, darüber hinaus.
a. Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Arbeitssicherheit, Gesundheit und der Gleichbehandlung halten wir ein.
b. Wir haben strikte Grundsätze und Prozesse im Bereich „Health and Safety“ in den jeweiligen Unternehmen der KLS Martin Group implementiert. Dazu gehört die Unterweisung aller Personen in diesem Bereich. Alle sind aufgefordert, sicher zu arbeiten und sich selbst zu schützen.
c. In den jeweiligen Unternehmen der KLS Martin Group arbeiten Mitarbeitende unterschiedlichster Nationen zusammen. Unabhängig von Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Kultur oder Nationalität, sexueller Identität, Alter oder einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung achten wir sie alle. In unseren Unternehmen darf niemand Mitarbeitende diskriminieren. Dies gilt insbesondere bei der Einstellung, Entlohnung, Beförderung, Weiterbildung, Pensionierung oder Entlassung von Mitarbeitenden.
d. Wir wollen, dass sich in den jeweiligen Unternehmen der KLS Martin Group alle Mitarbeitenden wohlfühlen. Schikane jeder Art oder eine Belästigung von Mitarbeitenden im persönlichen Gespräch, am Telefon oder auch im schriftlichen Umgang miteinander tolerieren wir nicht.
*Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, ist die gewählte Formulierung geschlechterneutral zu verstehen, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird.
Wenn mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Regelungen oder den KLS Martin Verhaltenskodex festgestellt werden, können unsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Dritte diese über unser digitales KLS Martin Hinweisgebersystem melden.
Über das KLS Martin Hinweisgebersystem können zudem Beschwerden auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln eines KLS Martin Unternehmens oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind, abgegeben werden.
Das KLS Martin Hinweisgebersystem ist abrufbar unter folgenden Link: